Bildungsvisum für Australien
admin 13. Juli 2016
Bildung ist meist anstrengend. Doch findet sie in Australien statt, lässt sich das Mühsame gleich mit dem Angenehmen verbinden. Nach getaner Arbeit kann man dann an schönen Stränden relaxen, die Natur genießen oder am Nachtleben einer der Metropolen teilnehmen. Gerade deswegen ist der 5. Kontinent beliebt unter Studenten, Schülern und Azubis, die jedoch alle zunächst einmal ein Bildungsvisum beantragen müssen.
Welche Voraussetzungen man hierbei erfüllen muss und wie die Konditionen aussehen, zeigt unser Ratgeber.
Studieren in Australien – Student visa subclass 500
Für Studenten, Azubis und Schüler gilt das Student visa cubclass 500.
Möchte man in Australien studieren oder zur Schule gehen, so muss man am jeweiligen Institut bereits einen Platz ergattert und die Gebühren beglichen haben. Erst dann darf das Visum angefordert werden. Ist dies nämlich alles erfüllt, schickt die Universität oder Schule eine Immatrikulationsbestätigung, die dem Antrag angehängt wird.
Je nach Länge des Aufenthaltes werden verschiedene Programme angeboten. So benötigt man das Subcalls 500 Non-Award, sofern man nur ein oder zwei Semester in Australien verbringen möchte. Beim Subclass 500 Higher Education studiert man 1.5 bis 3 Jahre, während die Länge beim Sublcass 500 Postgraduate Research zwei bis vier Jahre beträgt. Die ersten beiden richten sich an Bachelor oder Master Studenten und das letzte Visum an diejenigen, die per Forschung den Master- oder Doktortitel erlangen möchten.
Dies gilt es zu beachten
Gerade wenn der Bewerber in der letzten Zeit mindestens 3 Monate in Ländern zugebracht hat, die im Zusammenhang mit leicht ansteckbaren Krankheiten stehen, wird eventuell eine Untersuchung fällig. Dabei soll dann bestätigt werden, dass die Person auch wirklich gesund ist und kein Risiko darstellt. Durchführen lässt sich dies nicht etwa vom eigenen Hausarzt, sondern nur von einem Arzt, der für die australische Botschaft arbeitet. Deswegen wird das auch nicht von der Versicherung bezahlt. Die Kosten belaufen sich hier auf maximal 200 Euro.
Im Studentenvisum ist auch eine Arbeitserlaubnis enthalten. Allerdings dürfen höchstens 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden.
Beantragung des Studentenvisums
Die Antragsstellung funktioniert nicht über den postalischen Weg, sondern muss online getätigt werden. Hierzu besucht man die Seite der australischen Einwanderungsbehörde und kreiert dort einen Immi Account. Nun möchte die australische Regierung so einiges über den Bewerber erfahren und man muss u.a. die Ausbildung und Krankenversicherung eintragen und sogar Angaben über den eigenen Charakter machen. Außerdem darf nicht der Anschein erweckt werden, dass man mehr von dem Kontinent möchte, als nur dort zu studieren. Ist die Einwanderungsbehörde nämlich nicht davon überzeugt, dass man nach dem Studium das Land auch wieder verlässt, so könnte der Antrag abgelehnt werden. Wird er dagegen bewilligt, so erhält man die sogenannte Transaction Reference Number, über die man online den Fortschritt des Verfahrens einsehen kann.
Übrigens darf der Antrag für dieses Visum nur maximal 4 Monate vor dem eigentlichen Beginn des Studiums gestellt werden.
Für den Antrag benötigt man: Einen Reisepass, eine Bestätigung, dass man in Australien versichert ist und eine Kreditkarte.
Voraussetzungen für das Student visa
Damit man als Azubi, Schüler oder Student auch tatsächlich genügend Zeit hat, sich um seine Ausbildung zu kümmern, muss ein gewisses Vermögen oder entsprechende Einkünfte vorhanden sein. Die Regierung möchte, dass man den Nachweis erbringt, pro Jahr mindestens 18000 Australische Dollar zur Verfügung zu haben. Außerdem müssen ausreichende Mittel für eventuell anfallende Gebühren und Kosten für Kurse oder Bücher nachgewiesen werden. Ebenso darf das Geld für das Flugticket zurück nicht fehlen.
Sofern man ein Kind mitnehmen möchte, erhöht sich der Satz um 8000 AUD für die Schulkosten und 3600 Australische Dollar für Lebensmittel und Unterkunft des Nachwuchses.
Training and Research visa – Visum für Fortbildungen und Forschung
Für Weiterbildungen innerhalb einer bestimmten Sparte wird das Training and Research visa subclass 402 vergeben. Es gilt sowohl für Fortbildungen als auch für die akademische Forschung.
Verfügt man über diese Aufenthaltsgenehmigung, so darf man sich für den jeweiligen Zeitraum in Australien aufhalten und dabei das Land beliebig oft verlassen und wieder dorthin zurückkehren. Außerdem dürfen Familienmitglieder mit einreisen. Für Weiterbildungen gilt hier ein Maximum von zwei Jahren und für Forschungsaufenthalte ein Jahr.
Beantragt wird es in drei Schritten: Sponsoring, Nomination und Antrag.
Zunächst muss also das Institut oder Unternehmen, das die Fortbildung anbietet oder wo geforscht werden soll, den jeweiligen Kandidat sponsern. Dies kann nur geschehen, wenn der Staat die Firma oder die Universität auch anerkennt. Danach wird der Kandidat nominiert und kann erst dann den Antrag stellen, was innerhalb oder außerhalb Australiens geschehen darf. Voraussetzungen hierfür sind: Volljährigkeit, wobei diese teils unterschritten werden darf und ein Nachweis darüber, dass man sich selbst finanzieren kann. Darüber hinaus muss eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen sein und bewiesen werden, dass man nicht länger als über den Zeitraum der Fortbildung in Australien bleiben möchte. Auch hier müssen Angaben über den Charakter und die Gesundheit gemacht werden. Weitere Kriterien sind u.a. das Beherrschen der Sprache, Expertise und Erfahrung im jeweiligen Feld. Vor allem für die Weiterbildung im akademischen Bereich muss daneben über entsprechende Veröffentlichungen eine wissenschaftliche Reputation nachgewiesen werden.