Tabakhersteller gegen Verpackungsvorschrift

Tabakhersteller gegen Verpackungsvorschrift

Tabakhersteller gegen Verpackungsvorschrift

 

admin 8. Juni 2016

Die neue Verpackungsvorschrift in Down-Under besagt, dass Tabakverpackungen nur noch in einem neutralen grünlichen Farbton verkauft werden dürfen. Soweit so gut. Dass aber zusätzlich noch beschlossen wurde, dass die Zigarettenverpackung keine Aufschrift mehr von den Tabakherstellern zieren darf, geht vielen einen Schritt zu weit. Es war also nur eine Frage der Zeit, bis sich die ersten Zigarettenproduzenten zu Wort melden und ihrem Ärger vor Gericht Luft lassen. So machte es auch unter anderem der Tabakhersteller JT International SA, die die Zigarettenmarke Camel vermarkten. Der Tabakhersteller argumentierte vor Gericht, dass die Regierung mit der Einführung der neuen Verpackungsvorschriften das geistige Eigentum der Tabakfirmen verletze.

 

Die neuen Verpackungen im Detail

Ekelerregende Bilder auf den Zigarettenverpackungen, sollen laut der australischen Regierung die Raucher abschrecken. Die olivgrüne Farbe der Verpackungen allein, wird die Raucher wohl eher weniger vom Glimmstängel abhalten. Wenn man jedoch noch detaillierte Abbildungen von einem Brechreiz, sezierten Raucherlungen oder von Tumoren zerfressende Mundhöhlen hinzufügt, hinterlassen die Verpackungen einen ganz anderen Eindruck. Hinzu kommen noch an die Gesundheit appellierende Warnungen in gedruckter Form. So zum Beispiel die Zigarettenaufschrift: Rauchen schadet den Zähnen und dem Zahnfleisch. Das ist ähnlich wie man es bereits aus einigen europäischen Ländern kennt, denn auch hier gibt es Aufschriften wie zum Beispiel: „Rauchen schadet Ihnen und Ihrer Umgebung“ oder „Rauchen kann tödlich sein“. Der Unterschied zwischen den europäischen Schachteln und den ab Ende 2012 in Umlauf kommenden australischen Packungen ist, dass in Down-Under der Tabakhersteller erst ziemlich weit unten und in Miniaturschrift ersichtlich sind. Das neue Gesetz soll den aktuell bereits sehr hohen Preis einer Zigarettenschachtel von umgerechnet 13 Euro, nochmals bestärken und den Australiern schon beinahe per Zwang die glühenden Stängel abgewöhnen.

Die Tabakindustrie kontert mit Klagen vor Gerichten

Das den großen Tabakproduzenten wie beispielsweise Philip Morris, Imperial Tobacco, Van Nelle Tabak, British American Tobacco oder auch JTI International alles daran setzten, dass dieses Gesetz nicht in seiner vollen Wirkung durchgebracht wird, ist klar und liegt logisch auf der Hand. Interessant sind jedoch die Argumente, die die Big Tobaccos – wie die großen Tabakhersteller in Australien genannt werden – bei Gerichtsverhandlungen vortragen. Allesamt plädieren sie darauf, dass der Markenname, der Schriftzug und die Logos, einfach so von der Regierung ohne Kompensation „übermalt“ werden. Die Anwälte der Tabakindustrie sind der Meinung, dass dies nicht rechtmäßig ist und laut dem australischen Gesetz auch nicht erlaubt sei. Einer der Justiziare sagte sogar: „Die Regierung erhält mit dem Gesetz nicht das Recht, ein Markenzeichen zu verwenden.“. Auch Bret Walker, Verteidiger des Imperial Tobacco, wetterte gegen das neue Verpackungsgesetz. Laut seiner Meinung, ist die Fläche einer Zigarettenschachtel ein „wertvoller Besitz“ und darf nicht einfach so von der Regierung verändert werden. Sollte dies dennoch der Fall sein, dann solle Australiens Regierung zumindest eine angemessene Entschädigung hierfür zahlen. Justizministerin Nicola Roxon dagegen meint, dass es durchaus rechtmäßig sein, „dass ein Parlament, eine Regierung, die Art und Weise regulieren kann, wie in diesem Land Tabak verkauft wird“

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